Die Gemeinde Herning ist Grundeigentümerin von Holing Sø. In der Zeit vom 1. August bis 31. März ist das Angeln mit der Angelrute vom Ufer des markierten Abschnitts aus mit einem gültigen Angelschein kostenlos.
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Mindestabmessungen und Schonzeiten sind zu beachten. Fische unterhalb der Mindestgröße müssen so schnell wie möglich ausgesetzt werden. Der Hecht ist im April geschützt und große Hechte müssen so weit wie möglich zurückgesetzt werden.
Ein obligatorischer Angelschein ist erforderlich: www.fisketegn.dk
Angeln in der Gemeinde Herning
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